Steuerrecht Einführung Sommersemester 2012 Steuerrecht - Einführung Inhalt: I. II. III. IV. V. Allgemeines zum Steuerrecht Einkommensteuer Körperschaftsteuer Solidaritätszuschlag Gewerbesteuer StB Katrin Barth 2 I. Allgemeines zum Steuerrecht I. Wesen und Begründung der Steuern 1. Steuern als Einnahmequelle • Definition: „Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistungen für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich – rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.“ (§ 3 AO) • Steuern sind die wichtigste Einnahmequelle für Bund, Länder und Gemeinden • Aus Steuergelder werden die hoheitlichen Aufgaben, d.h. die Aufgaben von Bund, Ländern und Gemeinden, finanziert StB Katrin Barth 4 II. Wesen und Begründung der Steuern 1. Steuern als Einnahmequelle StB Katrin Barth 5 I. Wesen und Begründung der Steuern 2. Einteilung der Steuern StB Katrin Barth 6 I. Wesen und Begründung der Steuern 2. Rechtsquellen Weitere Regelungen: EinzelSteuergesetze Allgemeine Steuergesetze • DurchführungsVerordnungen • Verwaltungsanweisungen • Rechtsprechung Grundgesetz & EU-Recht StB Katrin Barth 7 I. Wesen und Begründung der Steuern 3. Einteilung der Steuern Einteilung der Steuern Nach der Ertragshoheit Nach der Erhebungsform Wem fließen die Steuern zu? Ist der Steuerträger gleichzeitig der Steuerzahler? StB Katrin Barth Nach dem Steuergegenstand An welchen Tatbestand knüpft die Steuer an? 8 I. Wesen und Begründung der Steuern 3. Einteilung der Steuern Einteilung nach der Ertragshoheit Gemeinschaftssteuern Bundessteuern z.B. z.B. Einkommensteuer die meisten Lohnsteuer Verbrauchssteuern, Körperschaft- Zölle Steuer Landessteuern z.B. Erbschaftsteuer Schenkungsteuer Gemeindesteuern z.B. Gewerbesteuer Grundsteuer Biersteuer Umsatzsteuer StB Katrin Barth 9 I. Wesen und Begründung der Steuern 3. Einteilung der Steuern Einteilung nach der Erhebungsform Direkte Steuern z.B. Einkommensteuer Lohnsteuer Körperschaft- Indirekt Steuern z.B. Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern Steuer Erbschaftsteuer Schenkungsteuer StB Katrin Barth 10 I. Wesen und Begründung der Steuern 3. Einteilung der Steuern Einteilung nach dem Steuergegenstand Ertragsteuern Besitzsteuern Verkehrsteuern Verbrauchsteuern z.B. z.B. z.B. z.B. Einkommensteuer Grundsteuer Umsatzsteuer Mineralölsteuer Grunderwerbsteuer Tabaksteuer Lohnsteuer Körperschaft- Biersteuer Steuer Gewerbesteuer StB Katrin Barth 11 II. Allgemeinen Steuerrecht 1. Steuerliche Pflichten • • • • • Jeder Steuerpflichtige hat Mitwirkungspflichten, i.W.: Anzeigepflichten Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten Abgabe von Steuererklärungen Auskunftspflicht Zahlungspflicht (bei festgesetzten Steuern innerhalb der angegebenen Frist) StB Katrin Barth 12 II. Allgemeinen Steuerrecht 2. Besteuerungsverfahren Sachverhaltsentstehung - Ermittlungsverfahren Finanzverwaltung - Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen - Festsetzungsverfahren - ggf. Berichtigungsverfahren - Bekanntgabeverfahren - ggf. Rechtsbehelfsverfahren Erhebungsverfahren StB Katrin Barth 13 II. Allgemeinen Steuerrecht 2. Besteuerungsverfahren: Beispiel Sachverhalt: Vater stirbt, Sohn erbt Ermittlungsverfahren / Mitwirkungspflicht: Finanzamt erfährt auf Amtsweg vom Todesfall, sendet dem Sohn einen Fragebogen und Formulare zur Erbschaftsteuer-Erklärung zu, Sohn reicht Steuererklärung ein Festsetzungs- und Bekanntgabeverfahren: Erbschafsteuer wird festgesetzt, Erbschaftsteuerbescheid wird an den Sohn bekanntgegeben Erhebungsverfahren: Sohn bezahlt Erbschaftsteuer StB Katrin Barth 14 II. Einkommensteuer Hinweis: genannte §§ ohne Gesetzesabgabe betreffen immer das Einkommensteuergesetz 1. Einordnung • Die Einkommensteuer ist eine: – – – – Direkte Steuer Gemeinschaftsteuer Ertragsteuer Personensteuer • Rechtliche Grundlagen: – Einkommensteuergesetz (EStG) -> siehe Inhaltsverzeichnis zum Überblick! – Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) – Einkommensteuerrichtlinien (EStR) u.-hinweise (EStH) StB Katrin Barth 16 2. Persönliche Steuerpflicht §1 Abs. 1: Abs. 3: Unbeschränkte Steuerpflicht Beschränkte Steuerpflicht Inländische Einkünfte Welteinkommens- Prinzip StB Katrin Barth iSd § 49 17 3. Sachliche Steuerpflicht 3.1 Überblick Verkürztes Grundschema gem. § 2 EStG / R 2 EStR: = = = x = Summe der Einkünfte aus allen Einkunftsarten Altersentlastungsbetrag Freibetrag für Land- und Forstwirte Gesamtbetrag der Einkünfte Sonderausgaben Außergewöhnliche Belastungen Verlustabzug Einkommen versch. Freibeträge (z.B. für Kinder) zu versteuerndes Einkommen Steuertarif (Tabelle) anzurechnende Gewerbesteuer Steuerschuld StB Katrin Barth 18 3. Sachliche Steuerpflicht 3.2 Die sieben Einkunftsarten § 2 Abs. 1 S. 1: „Der Besteuerung unterliegen 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb, 3. Einkünfte aus selbständiger Arbeit 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 7. Sonstige Einkünfte iSd § 22, …“ StB Katrin Barth 19 3. Sachliche Steuerpflicht 3.2 Die sieben Einkunftsarten § 2 Abs. 2 S. 1: „Einkünfte sind: 1. bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn (§§ 4 bis 7 k und 13 a), 2. bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8 bis 9 a).“ StB Katrin Barth 20 3. Sachliche Steuerpflicht 3.2 Die sieben Einkunftsarten L&F Gewinneinkünfte Gewerbebetrieb Selbständiger Arbeit 7 Einkunftsarten Nichtselbständiger Arbeit Kapitalvermögen Überschusseinkünfte V&V Sonstige Einkünfte StB Katrin Barth 21 4. Die einzelnen Einkunftsarten 4.1 Übersicht Was gehört jeweils zu den einzelnen Einkunftsarten? • Einkünfte aus L & F -> § 13 – 14 a • Einkünfte aus Gewerbebetrieb -> § 15 – 17 (4.2) • Einkünfte aus selbständiger Arbeit -> § 18 • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit -> § 19 • Einkünfte aus Kapitalvermögen -> § 20 • Einkünfte aus V & V -> § 21 • Sonstige Einkünfte -> §§ 22 u. 23 StB Katrin Barth 22 4. Die einzelnen Einkunftsarten 4.2 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15) • Arten: i.W. – Einzelunternehmer – Gesellschafter einer OHG oder KG oder andere Mitunternehmer • Merkmale eines Gewerbebetriebs (Abs. 2): 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Selbständigkeit Nachhaltigkeit Gewinnerzielungsabsicht Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Keine Land- und Forstwirtschaft Keine selbständige Arbeit Keine Private Vermögensverwaltung StB Katrin Barth 23 5. Der Gewinn (§§ 4 – 7 k u. 13 a) 5.1 Übersicht Gewinnermittlungsarten § 4 I: § 4 III. § 5 I: Betriebsvermögensvergleich EinnahmenÜberschuss-Rechnung Bilanz StB Katrin Barth 24 5. Der Gewinn (§§ 4 – 7 k u. 13 a) 5.2 Betriebsvermögensvergleich (§ 4 I) • Ermittlung des Gewinns / Verlustes: Betriebsvermögen am Ende des WJ - Betriebsvermögen zu Beginn des WJ + Entnahmen - Einlagen - steuerfreie Einnahmen + nicht abzugsfähige Betriebsausgaben = steuerlicher Gewinn / Verlust • Betrifft: – Buchführungspflichtige nach § 141 AO (sofern nicht bereits durch HGB zur Buchführung verpflichtet, vgl. dazu § 5 I) – Freiwillige Anwendung anstatt Einnahmen-Überschuss- Rechnung gem. § 4 III StB Katrin Barth 25 5. Der Gewinn (§§ 4 – 7 k u. 13 a) 5.3 Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 III) • Ermittlung des Gewinns / Verlustes: Betriebseinnahmen des Geschäftsjahres - Betriebsausgaben des Geschäftsjahres - steuerfreie Einnahmen + nicht abzugsfähige Betriebsausgaben = steuerlicher Gewinn / Verlust • Betrifft: – Steuerpflichtige, die weder verpflichtet sind, noch freiwillig Bücher führen StB Katrin Barth 26 5. Der Gewinn (§§ 4 – 7 k u. 13 a) 5.4 Bilanzielle Gewinnermittlung (§ 5 I) • Ermittlung des Gewinns / Verlustes: Handelsbilanzgewinn + / - Gewinnabweichungen aufgrund steuerlicher Vorschriften = Gewinn / Verlust lt. Steuerbilanz *) - Steuerfreie Einnahmen + nicht abzugsfähige Betriebsausgaben = steuerlicher Gewinn / Verlust (* Hinweis: § 60 II EStDV) • Betrifft: – Gewerbetreibende, die buchführungspflichtig sind – Gewerbetreibende, die freiwillig Bücher führen StB Katrin Barth 27 5. Der Gewinn (§§ 4 – 7 k u. 13 a) 5.5 Begriffsbestimmungen des § 4 • Betriebsvermögen (R 4.2 EStR): Abgrenzung zum Privatvermögen anhand des Kriteriums „Grad der eigenbetrieblichen Nutzung“ > 50 % -> notwendiges Betriebsvermögen 10 % - 50 % -> gewillkürtes BV (Wahlrecht) < 10 % -> notwendiges Privatvermögen (gilt für alle WG außer Grundstücke) • Grundstücke: Aufteilung in mehrere WG StB Katrin Barth 28 5. Der Gewinn (§§ 4 – 7 k u. 13 a) 5.5 Begriffsbestimmungen des § 4 • Entnahmen und Einlagen (§ 4 I) • Betriebsausgaben = Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 IV). • Nichtabzugsfähige Betriebsausgaben (§ 4 V): – Geschenke (€ 35 – Grenze) – Bewirtungskosten (30:70 – Regelung) – Gästehauser – VMA (Pauschalen) – uvm StB Katrin Barth 29 5. Der Gewinn (§§ 4 – 7 k u. 13 a) 5.6 Regelungsinhalt des § 5 • Maßgeblichkeitsprinzip (§ 5 I) • Bestimmungen zum Ansatz: – Verrechnungsverbot (§ 5 Ia) – Immaterielle Wirtschaftsgüter (§ 5 II) – Rückstellungen / Verbindlichkeiten (§ 5 IIa ff.) – RAP (§ 5 V) – Anwendung anderer Vorschriften (§ 5 VI) – Teilweise abweichende Vorschriften im Vgl. zum HGB StB Katrin Barth 30 5. Der Gewinn (§§ 4 – 7 k u. 13 a) 5.7 Bewertung § 6 • Vorschriften zur Bewertung einzelner Positionen des Betriebsvermögens, z.B. – – – – – – Abnutzbare WG des AV (§ 6 I Nr. 1) Sonstige WG (§ 6 I Nr. 2) Vorräte (Verbrauchsfolge, § 6 I Nr. 2 a) Verbindlichkeiten (§ 6 I Nr. 3) Rückstellungen (§ 6 I Nr. 3 a) Entnahmen und Einlagen (§ 6 I Nr. 4 u. 5) • Teilweise abweichende Bestimmungen im Vergleich zum HGB StB Katrin Barth 31 5. Der Gewinn (§§ 4 – 7 k u. 13 a) 5.8 Weitere Regelungen • Absetzung für Abnutzung (AfA) u.a.: – Grundsätzliches: § 7 – Sonderregelungen: § 7 a ff. StB Katrin Barth 32 6. Beispiel Abweichung HB / StB Aufgabenstellung: Die P & Co. weist 2012 in ihrer Handelsbilanz einen Jahresüberschuss i.H.v. € 150.000 aus. Darin enthalten ist die degressive Abschreibung i.H.v. 25.000 € für eine neue Maschine, die am 1.1.2012 angeschafft worden ist. Die lineare Abschreibung hätte nur 10.000 € betragen. Wie hoch ist der Gewinn lt. Steuerbilanz? StB Katrin Barth 33 6. Beispiel Abweichung HB / StB Lösungshinweise: • Degressive AfA steuerlich 2012 nicht zulässig => lineare Abschreibung muss angewandt werden • Berechnung Gewinn lt. StB: JÜ lt. HB 150.000 „Storno“ degr. Abschr. + 25.000 statt dessen lineare AfA - 10.000 = JÜ lt. StB 165.000 StB Katrin Barth 34 6. Beispiel Abweichung HB / StB Aufgabenstellung (Fortsetzung): Im Jahresüberschuss enthalten sind steuerfreie Einnahmen i.H.v. € 5.000 und nicht abzugsfähige Betriebsausgaben i.H.v. € 1.000. Wie hoch ist der steuerliche Gewinn? StB Katrin Barth 35 6. Beispiel Abweichung HB / StB Lösungshinweis: • Berechnung: JÜ lt. StB - steuerfreie Einnahmen + n. abzugsf. BA = steuerlicher Gewinn StB Katrin Barth 165.000 - 5.000 + 1.000 161.000 36 III. Körperschaftsteuer Hinweis: genannte §§ ohne Gesetzesabgabe betreffen immer das Körperschaftsteuergesetz 1. Steuerpflicht • § 1 Abs. 1 KStG „Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind die folgenden Körperschaften (…), die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben: 1. Kapitalgesellschaften (…) “ Hauptfälle: GmbH, AG • § 1 Abs. 2 KStG „Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche Einkünfte.“ StB Katrin Barth 38 2. Zu versteuerndes Einkommen • Gesetzliche Grundlage für die Ermittlung des Einkommens: Regelungen des EStG und des KStG (§ 8 I 1 KStG) • Nicht abziehbare Aufwendungen gem. § 10 KStG – Körperschaftsteuer – Solidaritätszuschlag – Gewerbesteuer StB Katrin Barth 39 2. Zu versteuerndes Einkommen Ermittlung des zu versteuerndes Einkommen: Jahresüberschuss / fehlbetrag lt. HB +/- Abweichung HB/StB = Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag lt. StB +/- Außerbilanzielle Zu-/Abrechnungen, z.B.: + nicht abziehbare Betriebsausgaben + Gesamtbetrag der Zuwendungen = steuerlicher Gewinn / Verlust ./. abzugsfähige Zuwendungen = Gesamtbetrag der Einkünfte ./. Verlustabzug = Einkommen ./. Freibetrag §§ 24, 25 KStG = zu versteuerndes Einkommen StB Katrin Barth 40 3. Berechnung der Steuerschuld • Berechnung der Körperschaftsteuer auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens (§ 7 I KStG) • Steuersatz: 15 % (§ 23 I KStG) • Berechnung der KSt: zu versteuerndes Einkommen x Steuersatz (15 %) = festzusetzende Körperschaftsteuer ./. geleistete Vorauszahlungen = Nachzahlung (Rückstellung) oder Erstattung (Sonst. VG) StB Katrin Barth 41 IV. Solidaritätszuschlag • Gesetzliche Grundlage: Solidaritätszuschlaggesetz • Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer • Bemessungsgrundlage: ESt bzw. KSt • Zuschlagsatz: 5,5 % StB Katrin Barth 43 V. Gewerbesteuer Hinweis: genannte §§ ohne Gesetzesabgabe betreffen immer das Gewerbesteuergesetz 1. Steuerpflicht und Erhebung • § 2 I 1 und 2 GewStG: „Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen.“ • Zweistufiges Verfahren: – Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags durch das Finanzamt (einheitlich) – Festsetzung der Gewerbesteuer durch die Gemeinde (individueller Hebesatz) StB Katrin Barth 45 1. Steuerpflicht und Erhebung • Erhebung der Gewerbesteuer durch die Gemeinden • Festlegung des Hebesatzes durch die Gemeinden – – – – Gesetzlicher Mindesthebesatz 200 % Landshut 380 % München 490 % Berlin 410 % • Zerlegung bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden anhand der Arbeitslöhne StB Katrin Barth 46 2. Gewerbeertrag • Besteuerungsgrundlage: Gewerbeertrag (§ 6 GewStG) • Berechnungsschema: Gewinn aus Gewerbebetrieb (lt. EStG / KStG) + Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) ./. Kürzungen (§ 9 GewStG) ./. 24.500 € Freibetrag für natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 I 3 Nr. 1 GewStG) = Gewerbeertrag • Beachte: Gewerbesteuer ist seit der Unternehmensteuerreform von 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig StB Katrin Barth 47 2. Gewerbeertrag • Kürzungen gem. § 9 GewStG: – 1,2 % des Einheitswerts von betrieblichen Grundstücken • Hinzurechnungen gem. § 8 GewStG: 25 % der Summe aus folgenden Finanzierungsanteilen, soweit 100.000 € (Freibetrag) übersteigend: – Schuldzinsen – 20 % der Miete / Pacht für bewegliche Anlagegüter – 50 % der Miete / Pacht für unbewegliche Anlagegüter StB Katrin Barth 48 3. Berechnung der Steuerschuld • Berechnung in zwei Stufen: – Steuermessbetrag (§ 11 GewStG) – Festzusetzende Gewebesteuer (§ 16 GewStG) • Berechnungsschema: Gewerbeertrag x Steuermesszahl (3,5 %) = Steuermessbetrag x Hebesatz = festzusetzende Gewerbesteuer ./. Geleistete Vorauszahlungen = Nachzahlung (Rückstellung) / Erstattung (Sonst. VG) StB Katrin Barth 49