Ombudspersonen in der Wissenschaft STRUKTUREN IN DEUTSCHLAND, AUFGABEN VON OMBUDSPERSONEN Allgemeines zum Ombudswesen in der Wissenschaft Aufgabe von Ombudspersonen: Wenn ein Hinweis auf einen möglichen Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vorliegt, klären Ombudspersonen in der Wissenschaft die ihnen vorgetragenen Sachverhalte und geben eine Einschätzung ab. Außerdem können sie zwischen den Parteien im Zuge der Sachaufklärung vermitteln. Allgemein stehen Ombudspersonen als Ratgeber in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und wissenschaftlichem Fehlverhalten zu Verfügung. Ombudsstrukturen: Neben der zentralen Einrichtung des Ombudsman für die Wissenschaft bestehen lokale Ombudsstrukturen an den meisten wissenschaftlichen Einrichtungen. Grundlage: Der Ombudsman für die Wissenschaft bezieht sich in seiner Arbeit auf die DFGDenkschrift „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ von 1998. Die Denkschrift wurde 2013 aktualisiert. Lokale Ombudsleute beziehen sich darüber hinaus auch auf die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, die an den eigenen Einrichtungen verabschiedet wurden. DFG-Denkschrift Empfehlung 5: lokale Ombudspersonen An allen Universitäten und Forschungseinrichtungen gibt es unabhängige Ansprechpersonen (Ombudsleute). Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können sich in Konfliktfällen oder bei Fragen in Bezug auf die gute wissenschaftliche Praxis dorthin wenden. Empfehlung 16: überregionales Ombudsgremium Die DFG schafft mit dem Ombudsman für die Wissenschaft eine überregionale unabhängige Instanz, die allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zur Beratung, Vermittlung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis zur Verfügung steht. vermutetes wissenschaftlichen Fehlverhalten Verdacht auf einen Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis Der/die Hinweisgeber/in meldet den Verdacht an den überregional tätigen Ombudsman Der/die Hinweisgeber/in meldet den Verdacht an die lokale(n) Ombudsperson(en) Beratung oder Sachaufklärung durch den Ombudsman für die Wissenschaft Beratung oder Sachaufklärung durch die lokale(n) Ombudsperson(en) an der betroffenen Einrichtung alternativ Ombudsman f. d. Wissenschaft: überregionales Gremium Prof. Dr. Wolfgang Löwer Prof. Dr. Joachim Heberle (Sprecher) • Fachbereich Physik • Institut für öffentliches Experimentelle Recht - Wissenschaftsrecht Molekulare Biophysik • Rheinische- Friedrich• FU Berlin Wilhelms-Universität Bonn Prof. Dr. Brigitte M. Jockusch • Zoologisches Institut – Biozentrum • TU Braunschweig Verfahrensweise Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhaltens Hinweisgeber/in informiert lokale oder überregionale Ombudsperson(en) über Verdacht Untersuchung durch Ombudsperson(en) Verdacht bestätigt sich nicht Verdacht bestätigt sich; Verstoß ist korrigierbar Einstellung des Verfahrens Vermittlung zwischen den Beteiligten schwerwiegender Verstoß kann nicht ausgeschlossen werden Abgabe an zuständige Fehlverhaltenskommission Grundsätzliches zur Vorgehensweise (1) • Die Hinweise auf einen möglichen Regelverstoß sollten belegbar sein, damit sie auf ihre Substanz geprüft werden können • Der/die Hinweisgeber/in kann sich anonym vom Ombudsman für die Wissenschaft beraten lassen. Eine Vermittlung im konkreten Konfliktfall kann jedoch oft nur mit Namensnennung des bzw. der Hinweisgebers/-geberin erfolgen • Durch die Sachaufklärung des Ombudsman soll erreicht werden, dass die konkrete Angelegenheit auf Grundlage der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingeschätzt wird (Einschätzung). Außerdem soll eine Lösung auf Grundlage der Einschätzung des Ombudsman gefunden werden (Vermittlung). • Sanktionierende Maßnahmen durch den Ombudsman sind im Grundsatz nicht vorgesehen. Grundsätzliches zur Vorgehensweise (2): Vertraulichkeit • alle Anfragen und Verfahren werden vertraulich behandelt, insbesondere um einem möglichen ungerechtfertigten Reputationsverlust der Beteiligten entgegenzuwirken. Die Gewährleistung der Vertraulichkeit dient dem Schutz aller involvierten Personen. Sie gilt auch über den Abschluss eines Falles hinaus. • Eine Kontaktaufnahme des Ombudsman mit der Person, auf die sich der Hinweis bezieht, ist nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des/der Hinweisgebers/geberin möglich. • Auch alle beteiligten und informierten Personen haben die Vertraulichkeit strikt zu wahren. • Bei einem begründeten Verdacht auf ein schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten ist der Ombudsman gehalten, die Angelegenheit an die zuständige Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens abzugeben. Lösungsmöglichkeiten Wenn nach Einschätzung des Ombudsman ein Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vorliegt, wird geprüft, ob und ggf. wie der Verstoß korrigierbar ist. Beispiele: Unberücksichtigte Autorschaft Inadäquate Doktorandenbetreuung Unklare Datennutzungsrechte/ unberechtigte Datennutzung Nachträgliche Herstellung der Autorschaft durch Erratum Vereinbarungen bei spezifischen Problemen oder Betreuerwechsel Aufzeigen der Regeln und Vorschlag von Vereinbarungsmöglichkeiten Oft erfolgt die Kommunikation zwischen dem Ombudsman für die Wissenschaft und den Beteiligten schriftlich. In einigen (wenigen) Fällen ist ein gemeinsames Gespräch unter der Moderation des Ombudsman hilfreich. Abgrenzung zu anderen Verfahren • Wenn dem Ombudsman für die Wissenschaft ein Anfangsverdacht auf ein schwerwiegendes wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt, gibt er die Angelegenheit an die zuständige Fehlverhaltenskommission ab. Dort wird die Angelegenheit dann geprüft und abschließend eingeschätzt. • Der Ombudsman kann nicht parallel oder im Anschluss an eine juristische Prüfungen des selben Sachverhalts tätig werden. • Der Ombudsman kann ebenso wenig parallel oder im Anschluss an Prüfungen durch andere zuständige Instanzen tätig werden. Er ist insbesondere keine Revisionsinstanz für Ombudsverfahren, die andernorts sachgemäß geführt wurden oder werden. Kontakt Geschäftsstelle des Ombudsman für die Wissenschaft: Finja Meyer (Geschäftsführerin) Linda Richter (Assistentin) Postadresse: Institut für Öffentliches Recht – Abteilung Wissenschaftsrecht Rheinische Friedrich-Wilhelms Universität Bonn Adenauerallee 44, 53113 Bonn Fernsprecher: Fax: 0228 – 737975 0228 – 733957 E-Mail: Homepage: [email protected] www.ombuds-wissenschaft.de